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Europa
Deine Bildungs-Reise in die Städte der EU, ihre Organe und Institutionen

EU FlaggeEU FlaggeAm 25.3.1957 - also vor genau 60 Jahren - wurden in Rom die Verträge zur Gründung der Europäischen Union geschlossen. Für mich Anlass genug, Dich zu inspirieren, sich ein wenig mehr mit Europa zu beschäftigen - und das auf spannende Art und Weise: warum nicht eine Reise zu den Städten unternehmen, in denen die EU und damit Europa eine große Rolle spielt.

Weißt Du, wo sich die Sitze der wichtigsten EU-Organe und Institutionen befinden und wie Du diese besuchen kannst?

Ich nenne Dir hier die  EU-Organe, beschreibe kurz ihre Aufgaben, wo sie ihren Sitz haben und ob und wie man sie besuchen kann. Als i-Tüpfelchen habe ich Dir passende Hotels herausgesucht, klicke dafür auf meine EU-Angebotsseite.

Alle vorgeschlagenen Hotels in Straßburg, Brüssel, Luxemburg, Berlin und Frankfurt am Main haben gemeinsam, dass sie nahe an den europäischen Institutionen liegen und somit perfekte Ausgangspunkte für Deine Entdeckungen des gemeinsamen Europas - der Europäischen Union - sind!

Für eine individuelle Beratung und Buchung stehe ich Dir sehr gerne jederzeit zur Verfügung - bitte siehe meine Kontaktseite oder nimm direkt von der EU-Angebotsseite aus Kontakt mit mir auf!

 

Das Europäische Parlament

Seinen Hauptsitz hat das Europäische Parlament in Straßburg; dort tritt es in der Regel einmal im Monat für eine Woche zu seinen Plenartagungen zusammen. In Brüssel liegt der Schwerpunkt der Ausschuss- und Fraktionsarbeit, außerdem finden dort zusätzliche Plenartagungen statt. Das Generalsekretariat, also die Verwaltung des Parlaments, befindet sich überwiegend in Luxemburg.

In Berlin kann man Europa nun ganz neu erleben:  Das kannst Du jetzt im ERLEBNIS EUROPA - der kostenlosen Dauerausstellung im Europäischen Haus Berlin. Interaktive Medienstationen laden dazu ein, sich mit den europöischen Organen und Institutionen zu beschäftigen.

Alle vier Städte bieten Besucherprogramme an - die aktuellen Informationen dazu findest Du hier.

 

Der Europäische Rat

Der Europäische Rat setzt sich zusammen aus den Staats- und Regierungschefs der einzelnen Mitgliedstaaten sowie dem Präsidenten des Europäischen Rates und dem Präsidenten der Europäischen Kommission. Der Hohe Vertreter der Union für Außen- und Sicherheitspolitik nimmt an seinen Arbeiten teil. Die Treffen des Europäischen Rates werden häufig auch als EU-Gipfel bezeichnet.

Seit 2003 trifft sich der Europäische Rat nur noch in Brüssel. In der Regel tagt der Rat viermal im Jahr, je einmal in der Mitte und einmal am Ende der halbjährlichen Präsidentschaft der Europäischen Kommission. Wenn es die Tagesordnung erfordert, können die Mitgliedstaaten des Europäischen Rates beschließen, sich jeweils von einem Minister oder - im Fall des Präsidenten der Kommission - von einem Mitglied der Kommission unterstützen lassen. Wenn es die Lage fordert, beruft der Präsident eine außerordentliche Tagung des Europäischen Rates ein.

Entscheidungen werden grundsätzlich im Konsens getroffen. Die Außenminister nehmen an den Treffen teil, denn sie bereiten diese vor und unterstützen die Verhandlungen.

Seit 2016 hat der Europäische Rat einen architektonisch sehr interessanten Anbau. Es wurden u.a. Hölzer von Abbruchhäusern in allen Ländern der EU für diesen sehr modernen Bau verwendet. Einen interessanten Artikel hierzu hat die Welt am 22.3.2015 veröffentlicht. Alleine deswegen lohnt sich eine Reise nach Brüssel!

Für Gruppen von mindestens 20 Personen organisiert der Besucherdienst Besuche in jeder der 24 Amtssprachen der EU. Diese Besuche sind geeignet für Erwachsene und Gruppen von Schülern ab 15 Jahren. Hausführungen sind aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

Die aktuellen Informationen zum Besucherprogramm des Europäischen Rates und des Ministerrates findest Du hier.

 

Der Ministerrat

Der Ministerrat, offiziell "Rat der Europäischen Union" genannt, wird gemeinsam mit dem Europäischen Parlament als Gesetzgeber tätig. Im Rat der Europäischen Union sind die Regierungen der Mitgliedsstaaten vertreten. Er wird Ministerrat genannt, weil sich Minister aus den 28 EU-Ländern in Brüssel oder Luxemburg versammeln. Zu seinen Aufgaben gehört die Festlegung der Politik und die Koordinierung dieser nach Maßgabe der Verträge (Art. 16 I EUV). Er spielt bei der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) und der Koordinierung der Wirtschaftspolitik eine zentrale Rolle.

Jeweils ein Minister aus jedem EU-Land nimmt an der Tagung des Ministerrates teil. Je nachdem, aus welchem Sachbereich Entscheidungen anstehen, ist auch die Zusammensetzung des Rates eine andere. Die Außenminister etwa bilden den "Rat für Auswärtige Angelegenheiten", die Wirtschafts- und Finanzminister den "Rat Wirtschaft und Finanzen" (auch ECOFIN-Rat genannt). Insgesamt gibt es zehn verschiedene Zusammensetzungen des Rates. Der Rat für Allgemeine Angelegenheiten soll Konsistenz und Kontinuität der anderen Räte sicherstellen. Beachten muss man aber, dass der Rat trotz dieser Vielfalt nur ein einziges Organ ist.

Das Gebäude des Ministerat in Brüssel wird übrigens "Charlemagne" nach Karl dem Großen genannt.

Für Gruppen von mindestens 20 Personen organisiert der Besucherdienst kostenlose Besuche in jeder der 24 Amtssprachen der EU. Diese Besuche sind geeignet für Erwachsene und Gruppen von Schülern ab 15 Jahren. Hausführungen sind aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

Die aktuellen Informationen zum Besucherprogramm des Europäischen Rates und des Ministerrates findest Du hier.

 

Die Europöische Kommission

Die Kommission als "Hüterin der Verträge" setzt sich aus 28 Mitgliedern zusammen, die aus jeweils einem Mitgliedsland stammen. Die Kommissionsmitglieder sind zur Wahrung der Interessen der Europäischen Union verpflichtet. Ihre Amtszeit beträgt 5 Jahre.
Eines der Mitglieder hat den Vorsitz in der Kommission inne: Präsident ist bereits in zweiter Amtszeit der Portugiese José Manuel Barroso.
Dem Präsidium des Gremiums "Kommission" gehören neben Päsident Barroso sieben Vizepräsidenten an. Eine der Vizepräsidenten der Kommission ist gleichzeitig "der Hohe Vertreter der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik", ein Amt, das mit dem Vertrag von Lissabon neu geschaffen wurde. Der Hohe Vertreter wird vom Rat auf der Grundlage der Zustimmung der Kommission ernannt. Baronin Catherine Ashton aus Großbritannien bekleidet das neue Amt seit Inkrafttreten des Lissaboner Vertrages. Die Frage ist, wie lange sie das noch tut, da der "Brexit" ja in vollem Gange ist.

Jedes Kommissionsmitglied ist für einen oder mehrere Politikbereiche verantwortlich. Der deutsche Kommissar, Günther Oettinger, ist für das Energieressort zuständig.

Die Europäische Kommission besteht selbstverständlich nicht nur aus den 28 Kommissionsmitgliedern, sondern ist eine große Behörde, die ihren Sitz in Brüssel hat. Sie besteht aus 40 Generaldirektionen und Dienststellen, die jeweils in Direktionen und Referate unterteilt sind. Die 28 Kommissarinnen und Kommissare sind zugleich auch die obersten Dienstherren für die Kommissionsmitarbeiter ihrer jeweiligen Zuständigkeitsbereiche.

Die Europäische Kommission tagt im "Berlaymont", einem Gebäude der 60er Jahre, das an das UNESCO-Hauptquartier in Paris erinnern soll.

Für Gruppen von mindestens 15 Personen organisiert der Besucherdienst kostenlose Besuche in jeder der 24 Amtssprachen der EU. Diese Besuche sind geeignet für Erwachsene und Gruppen von Schülern ab 15 Jahren. Meistens finden die Besuche im Besucherzentrum statt. Hausführungen sind aus Sicherheitsgründen nicht möglich.

Die aktuellen Informationen zum Besucherprogramm der Europäischen Kommission findest Du hier.

Die beiden Räte (vorangehend beschrieben) und die Europäische Kommission verfügen in Brüssel über ein gemeinsames Informations- und Dokumentationszentrum mit einem Informationsschalter; hier sind kostenlose Veröffentlichungen erhältlich. Dieser Info Point Europa befindet sich in der Nähe des Ratssitzes in Brüssel und ist montags bis freitags von 9 bis 17 Uhr geöffnet.

 

Der Europäische Gerichtshof

Die Europäische Union beruht auf Verträgen, die Staaten freiwillig untereinander geschlossen haben. Sie erlauben es der EU, Gesetze zu erlassen, die in allen Mitgliedsstaaten gelten und umgesetzt werden müssen: Das Europarecht. Es hat Vorrang vor dem nationalen Recht der Mitgliedsstaaten. Das europäische Gemeinschaftsrecht zu schützen, ist Aufgabe des Gerichtshofes der Europäischen Union (auch EuGH genannt). Er entscheidet über Klagen von Mitgliedstaaten, Organen, natürlichen Personen oder Unternehmen (juristischen Personen).

Der Gerichtshof, der seinen Sitz in Luxemburg hat, besteht aus 28 Mitgliedern, je einem Mitglied aus jedem EU-Land, die von acht Generalanwälten unterstützt werden. Nicht immer kommen alle 28 Richter (Tagung im Plenum) zusammen, um über einen Streitfall in der EU zu entscheiden. Damit die Effizienz des Gerichtshofes nicht leidet, werden Rechtssachen meist in einer "Großen Kammer" mit 15 Richtern oder durch "Kammern" mit drei oder fünf Richtern entschieden.

Der Europäische Gerichtshof befindet sich auf dem Kirchberg und ist mit seinen zwei goldenen Türmen nicht zu übersehen. Es existieren Pläne den Sitz um einen dritten Turm zu erweitern. Dieser soll 2019 eingeweiht werden.

Nicht zu verwechseln mit dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) ist der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR), der seinen Sitz in Straßburg hat.

Der Gerichtshof der Europäischen Union empfängt in Luxemburg jährlich etwa 4 000 Juristen: nationale Richter und Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Hochschulprofessoren, Unternehmensjuristen u. a. Die Besuchsprogramme ermöglichen es diesen Personen, ihre Kenntnisse über das Rechtsprechungsorgan und seine Rechtsprechung zu vertiefen.

Darüber hinaus besuchen jedes Jahr etwa 10 000 weitere Besucher (hauptsächlich Jurastudenten, aber auch "normale" Touristen) den Gerichtshof. Besuche von Gruppen von 7-35 Personen werden vom Referat "Seminare und Besuche" organisiert und sind kostenlos in allen Amtssprachen der Europäischen Union möglich. Einzelpersonen können die Sitzungen besuchen (nach Verfügbarkeit der Plätze vor Ort) oder an eine der regelmößig stattfindenden Kunstführungen (kostenlos, nach Voranmeldung in Französisch, Englisch und Deutsch) teilnehmen. An Wochenenden und in den Gerichtsferien veranstaltet das Fremdenverkehrsamt Luxemburg Touren durch das Gerichtsgebäude.

Die aktuellen Informationen zum Besucherprogramm des Europäischen Gerichtshof findest Du hier.

 

Die Europäische Zentralbank

Die Europäische Zentralbank (EZB) mit Sitz in Frankfurt am Main ist für die Europäische Währungspolitik verantwortlich. Mit dem Vertrag von Lissabon ist sie zu einem Organ der Europäischen Union geworden. Hauptziel der Bank ist es, die Preisstabilität in Europa zu gewährleisten. Um ihre gemäß der Verträge auferlegten Aufgaben erfüllen zu können, ist sie völlig unabhängig und darf auch von der Politik nicht beeinflusst werden. Deshalb verfügt die Zentralbank über einen eigenen Haushalt, der von den nationalen Zentralbanken gespeist wird. EZB, nationale Zentralbanken sowie Mitglieder ihrer Beschlussorgane dürfen keine Weisungen von Regierungen der Mitgliedstaaten entgegen nehmen.

Das neue Gebäude der EZB wurde 2015 im Ostend von Frankfurt am Main eröffnet. Die am Tag der offiziellen Einweihung am 18.3.2015 stattgefundenen Ausschreitungen der Globalisierungsgegner von Blockupy sind sicherlich manch einem im Gedächtnis geblieben.

Für individuelle Besucher findet Mo-Fr einmal täglich eine 90minütige Informationsveranstaltung über die "Hüterin des Euro" statt, darüberhinaus werden individuelle Besuche für "Leute vom Fach" organisiert.

Je einmal im Monat wird eine 90minütige Architekturführung für allgemein Interessierte sowie für das Fachpublikum angeboten.

Die aktuellen Informationen zum Besucherprogramm der Europäischen Zentralbank findest Du hier.

 

Der Europäische Rechnungshof

Der Rechnungshof mit Sitz in Luxemburg prüft, ob alle Einnahmen und Ausgaben der Gemeinschaft und der von ihr geschaffenen Institutionen rechtmäßig sind. Als "Anwalt der Steuerzahler" prüft er des Weiteren, ob die Einnahmen und Ausgaben mit den auf den Verträgen beruhenden Zahlungsermächtigungen übereinstimmen und ordnungsgemäß erfolgen. Der Rechnungshof sorgt außerdem für eine sparsame und effiziente Haushaltsführung. Die Prüfungstätigkeit bezieht sich zwar in erster Linie auf Mittel, für die die Kommission verantwortlich ist, aber in der Praxis werden 80 % dieser Einnahmen und Ausgaben von nationalen Behörden für die Union verwaltet. 

Der Rechnungshof besteht aus einem Mitglied der 28 EU-Länder. Die Mitglieder werden vom Rat auf sechs Jahre ernannt; eine Wiederernennung ist möglich. Die Mitglieder wählen aus ihrer Mitte den Präsidenten des Rechnungshofes für drei Jahre. Zur Wahrung der Effizienz kann der Rechnungshof "Kammern" (mit jeweils nur ein paar Mitgliedern) für die Annahme bestimmter Arten von Berichten oder Stellungnahmen einrichten.

Für Gruppen bis maximal 50 Personen organisiert der Besucherdienst kostenlose Besuche in jeder der 24 Amtssprachen der EU. Diese Besuche sind geeignet für Erwachsene und Gruppen von Schülern ab 14 Jahren. Im Besuchsantrag werden der Grund für den Besuch sowie die gewünschten Themenfelder benannt. Im Rahmen der Besuche, die eine bis anderthalb Stunden dauern, stellt ein Beamter des EuRH Rolle und Arbeit des Organs vor; anschließend gibt es Gelegenheit zur Diskussion.

Die aktuellen Informationen zum Besucherprogramm des Europäischen Rechnungshof findest Du hier.

 

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